Geschwindigkeit durch Videoaufzeichnung rechtmäßig - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Veröffentlicht am: Montag, dem 19. April 2010
Thema / Schwerpunkt: PresseMitteilungen zum Thema Recht & Gesetz


Geschwindigkeitsmessungen durch Videoaufzeichnungen sind zulässig bei automatischer Verstößselektierung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden:

Geschwindigkeitsmessungen durch Videoaufzeichnungen sind zulässig, wenn das System mit einer Verstößvorselektierung arbeitet, bei welcher nur die Zuwiderhandlungen erfasst
werden. (OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 4 Ss Owi 800/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden:

Fahrer A wurde anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Video erfasst. Das System hat eine Verstoßselektierung, bei welcher nur Verstoßhandlungen festgehalten
werden (System VKS 3.1, Fa.Vidit).

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden:

Bei Einsatz des vorliegenden Systems erfolgt nur eine Videoaufzeichnung nach automatischer Messung des Verkehrsverstoßes. Dies ist zulässig. Hierfür stehen als formalgesetzliche Grundlagen §§ 24 StVG, § § 4, 49 StVO, §§ 53, 46 OwiG zur Verfügung.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden:

"Aufzeichnungen von Verkehrsverstößen durch Video oder Foto sind nicht generell unzulässig. Entscheidend für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung ist die Feststellung der konkreten Messart", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

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