So wechseln Sie Ihr Bankkonto richtig
Veröffentlicht am: Mittwoch, dem 16. März 2022
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Überhöhte Kontogebühren, Service mau und unverständliche bzw. oder komplizierte Dienstleistungen. Es gibt viele Gründe, die bisherige Bankbeziehung aufzulösen und zu einer neuen Bank zu wechseln.


Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps rund um den Wechsel Ihres Bank-Kontos.


Warum sollte ich mein Bank-Konto wechseln?


Privatkonten von Schweizer Banken unterscheiden sich mitunter erheblich bezüglich der anfallenden Kontogebühren. Auch aufgrund der häufig ändernden Konto-Konditionen lohnt sich ein regelmässiger Vergleich, um böse Überraschungen zu vermeiden. Während es früher als Anreiz für Kunden noch öfters kostenlose Konten gab, wurden es über die Jahre immer weniger – Tendenz weiterhin sinkend. Verständlicherweise ärgern sich viele Kunden darüber und überlegen sich das Konto zu wechseln, scheuen aber den vermeintlich grossen Aufwand und den anfallenden Papierkrieg.

Dabei ist die Auflösung des Kontos und ein Wechsel zu einer neuen Bank einfacher als gedacht. In Deutschland wurde kürzlich sogar das sogenannte Zahlungskontengesetz ins Leben gerufen, das den Kunden beim Konto-Wechsel unterstützt. Ausserdem übernehmen die Banken die Haftung für allfällige Fehler beim Wechsel des Kontos, z.B. dem Übersehen von Daueraufträgen für Miete oder Versicherungen.


Tipps zur erfolgreichen Konto-Auflösung


Der administrative Aufwand für die Kündigung hält sich grundsätzlich in Grenzen. Manche Banken wollen dafür eine schriftliche Kündigungsbestätigung, bei den meisten genügt jedoch häufig eine Unterschrift direkt am Bankschalter. Sollten Sie unsicher sein, wie Ihre Bank die Saldierung abwickelt, können Sie Ihre Bank anrufen und das Vorgehen vorgängig besprechen.
Um zusätzliche Kontogebühren zu vermeiden, sollten Sie die Saldierung unbedingt vor der nächsten Gebühren-Periode durchführen. Die meisten Banken stellen die Kontoführungsgebühren quartalsweise in Rechnung. Sie sollten Ihr Konto deshalb bereits vor Ablauf des aktuellen Quartals kündigen.
Beachten Sie, dass Ihr Bank-Konto erst gekündigt werden kann, wenn alle Daueraufträge und Lastschriftverfahren storniert worden sind. Auf Wunsch erhalten Sie von Ihren Bank Auskunft über die noch bestehenden Dauer- und LSV-Aufträge. Diese finden Sie aber auch anhand Ihrer letzten Monatsauszüge übersichtlich dargestellt.
Achten Sie vor der Kündigung des Kontos zwingend darauf, dass Sie bereits ein neues Konto eröffnet haben.
Es gibt Konten, welche bestimmte Rückzugs-Richtlinien haben, die Sie unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist unbedingt einhalten müssten. Werden diese nicht beachtet, fallen in der Regel Strafgebühren an.
Die eigentliche Kündigung ist bei vielen Banken zwar kostenlos, bei gewissen können aber Saldierungsgebühren von bis zu 50 Schweizer Franken anfallen.


Wem muss ich meine neue Bankverbindung mitteilen?


Ist der Konto-Wechsel erfolgreich vollzogen, sollte die neue Bankverbindung zwingend verschiedenen wichtigen Stellen gemeldet werden. Je nach Zahlungsmethode, z.B. Dauerauftrag und LSV-Verfahren sind dies unter anderem:

Behörden (Steueramt und Sozialämter)
Arbeitgeber (falls das aufgelöste Bank-Konto für das monatliche Gehalt genutzt wurde)
Versicherungen (Krankenkasse, Haftplicht- und Hausratsversicherung, usw.)
Vermieter
Internet-Anbieter und Telekommunikations-Unternehmen
Kreditkarten-Herausgeber und weitere mögliche Finanzdienstleister
Ausbildungsstätten (Schulen und Universitäten)
Verlage (Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften)



Weitere Erfahrungen und Informationen:

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