Auf Eichgültigkeit von Energiezählern achten!
Veröffentlicht am: Montag, dem 26. März 2018
Thema / Schwerpunkt: PresseMitteilungen zum Thema Energie & Umwelt


Kontroll-Lücke mit Gütezeichen ausgleichen

sup.- Der Einsatz von Energie ohne eine adäquate und effiziente Gegenleistung ist ebenso unökonomisch wie unökologisch. Klimaschonendes Energiemanagement sollte deshalb auch in kleineren Unternehmen und Gewerbebetrieben auf der Tagesordnung stehen. Dabei wird allerdings manchmal ein scheinbarer Nebenaspekt sträflich vernachlässigt: die Eichgenauigkeit sämtlicher Messgeräte, die den Energieverbrauch erfassen. Fehlerhafte Zähler können dazu führen, dass sich selbst aufwändige Effizienzmaßnahmen nicht angemessen in geringeren Energiekosten widerspiegeln. Die regelmäßige Eichung von Strom-, Gas- oder Wärmezählern ist schon deshalb unerlässlich, weil die Liefermenge dieser Art von Handelsware vom Abnehmer selbst in der Regel nicht überprüft werden kann. Ob die gesetzlich vorgeschriebene Eichung der Messgeräte noch gültig ist, lässt sich dagegen anhand einer Jahreszahl auf der amtlichen Kennzeichnung leicht feststellen.

So gilt beispielsweise für Stromzähler je nach technischer Ausführung eine Eichfrist von 16 oder acht Jahren, bei Gaszählern sind es ebenfalls acht Jahre und Warmwasser- bzw. Wärmezähler müssen bereits nach fünf Jahren neu geeicht werden. Leider bleibt für Energieverbraucher eine Kontroll-Lücke ausgerechnet bei jenen Zählern, die mit einer Eichfrist von zwei Jahren noch engmaschiger überwacht werden: Mineralölzähler, die z. B. die Neubefüllung eines Heizöltanks erfassen, befinden sich nämlich nicht im Keller oder Technik-Raum des Kunden, sondern am Lieferfahrzeug des Händlers. In diesem Fall ist ein Check der Eichgültigkeit also erst möglich, wenn das Fahrzeug zur Tankbefüllung vor Ort ist. Transportable Brennstoffe sollten deshalb bei einem Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel gekauft werden. Bei Anbietern mit diesem Qualitätsprädikat wird die uneingeschränkte Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Messvorrichtungen laufend überwacht (www.guetezeichen-energiehandel.de). Die Gutachter, die bei ihren unangemeldeten Besuchen die Zuverlässigkeit der Händler nach strengen Prüfbestimmungen kontrollieren, würden Lieferungen mit ungeeichten Zählern bereits im Vorfeld unterbinden.
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Redaktion Andreas Uebbing
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