Förderkredite, die Gründer zum Start beantragen können
Veröffentlicht am: Samstag, dem 24. Juni 2017
Thema / Schwerpunkt: PresseMitteilungen zum Thema Immobilien & Wirtschaft


Förderkredite, die Gründer zum Start beantragen können

Liegt der Finanzierungsbedarf niedriger als 100.000 Euro, wovon maximal 70.000 Euro für Investitionen und 30.000 Euro für Betriebsmittel sind, kommt das vorrangige Förderdarlehensprogramm der KfW infrage: das KfW (ERP)-Gründerkredit-Startgeld. Dieser Betrag gilt pro Gründer, bei Teamgründungen ist er pro Person beantragbar. Vorteil des ERP-Gründerkredits ist die Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent, wodurch sich das Risiko der Hausbank in gleicher Höhe reduziert. Es sind bankenübliche Sicherheiten mitzubringen, Eigenkapital ist jedoch nicht erforderlich. Dies ist ein klarer Vorteil, sowie die Sicherheitenstellung der KfW.

Was ist aber, wenn der Kreditbedarf bei über 200.000 Euro liegt?

Der ERP-Kapital für Gründung liefert dafür einen Kreditbaustein in Höhe von 30 Prozent des Kapitalbedarfs mit Haftungsfreistellung in voller Höhe. Dabei handelt es sich um sogenanntes Mezzaninekapital. Das bedeutet, obwohl das Darlehen rückzahlbar ist, wird es als -bilanzielles- Eigenkapital geführt. Es ist für die Inanspruchnahme Eigenkapital in Höhe von 15 Prozent der Investitionen erforderlich. Darstellbar sind daher 45 Prozent bilanzielles Eigenkapital. Diese dienen als Basis für eine Kreditvergabe über die restlichen 55 Prozent. Diese werden dann über ein zusätzliches Darlehensprogramm erstellt.

Ein Großteil der Sicherheiten kann durch öffentliche Förderprogramme und Bürgschaften abgedeckt werden. Zusätzliche Sicherheiten sind im Bankgespräch ein Thema und werden zwischen dem Gründer und der Hausbank verhandelt. Es gibt dabei jedoch keine festen Regelungen.
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