Der Energieausweis
Veröffentlicht am: Montag, dem 22. Mai 2017
Thema / Schwerpunkt: PresseMitteilungen zum Thema Immobilien & Wirtschaft


Wichtige Informationen zum Energieausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiger Bestandteil beim Verkauf und Vermietung einer Immobilie.

Was der Energieausweis aussagt hier auf einen Blick:

Die Grafik des Energieausweises erklärt die energetische Beschaffenheit von Gebäuden.

Der Energieausweis

-bewertet den Energiestandard eines Wohngebäudes

-ist Pflicht für Immobilien, die vermietet oder verkauft werden

-ist bei einer Besichtigung unverlangt vorzulegen, spätestens bei Vertragsabschluss

-muss bei größeren energetischen Veränderungen muss er neu erstellt werden

Varianten:

Verbrauchsausweis - erfasster Energieverbrauch des Gebäudes

Bedarfsausweis - berechneter Energiebedarf des Gebäudes

*Ausnahmen - Ein Energieausweis braucht nicht vorgelegt werden:

-bei nichtkommerziellen Inseraten (am schwarzen Brett etc.)

-wenn er zum Zeitpunkt der Anzeigenaufgabe beantragt ist, aber noch nicht vorliegt

-wenn das Gebäude weniger als 50 m² hat oder ein Baudenkmal ist

Zu beachten: Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bußgelder bis zu 15.000 EUR drohen bei Verkauf oder Neuvermietung ohne vollständigen und zulässigen Energieausweis.
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