Verkehrsrecht - Die 3 größten Rechtsirrtümer
Beschreibung: Zitat: "# 1 Sie sind verpflichtet bei polizeilichen Vernehmungen zu erscheinen!
Das ist so nicht richtig: Wegen Falschparkens oder ähnlichem aus der Straßenverkehrsordnung muss man noch lange nicht bei der Polizei erscheinen und schon gar nicht aussagen. Anders sieht es aus bei staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Vernehmungen. Hier besteht eine Pflicht zu erscheinen. Einen Anwalt sollte man aber in jedem Fall an seiner Seite wissen.
# 2 Auf der Bundesstraße gilt Tempolimit 100 km/h.
Sollte ein Temposchild dies nich begrenzen, gilt auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen und einer entsprechenden Fahrbahntrennung (bspw. Leitplanke) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h!
# 3 Schuld hat immer der, der auffährt!
Das ist nach deutschem Verkehrsrecht ebenso falsch, wie verbreitet. Die Haftung bei einem Unfall kann auch der übernehmen, der eine defekte Bremsleuchte hat oder z.B. unvermittelt bremst. Hier muss sogar manchmal die volle Haftung übernommen werden. "
Youtube-Autor: Kanzlei Mingers & Kreuzer (Standard-YouTube-Lizenz) Youtube-Eintrag: 27.01.2016 Code: 9pezFVpN9i0 Aufrufe: 3.356
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